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Berufsstarter

Zwischen Schule & Beruf

Die Schule ist abgeschlossen und die Welt steht Ihnen offen. Doch wie läuft es mit dem Krankenversicherungs-Schutz, bis die Ausbildung oder das Studium beginnt? Wir Informieren Sie über Ihre Absicherung bei Praktika, Freiwilligen-Diensten & Auslands-Aufenthalten.

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Versicherung & Beiträge für Azubis

Sie haben eine Ausbildungs-Stelle? Herzlichen Glückwunsch! Wenn Sie bisher über Ihre Eltern familienversichert waren, endet Ihre kostenfreie Familien-Versicherung und Sie werden aufgrund der Berufsausbildung selbst Mitglied bei uns.

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Versicherung & Beiträge für Studierende

Sicher haben Sie im Studium viel um die Ohren und möchten sich nicht noch um Ihre Kranken-Versicherung kümmern. Kein Problem - wir haben den passenden Versicherungs-Schutz für Sie zu sehr günstigen Beiträgen!

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Vorteile für Berufsstarter

WOW – so viele Leistungen für so wenig Geld? Bei Azubis und Studierenden ist der Geldbeutel meist klein. Deshalb: Save your money – mit unseren Mehrleistungen!

Für eine gesunde Lebensweise

Service & Geldprämie

  • Gesundheitsbonus: Wir belohnen Ihre Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesunde Aktivitäten mit einer Geld-Prämie.

Für besondere Behandlungen

Wichtige Infos für Berufsstarter

Ausbildung bei der BKK ZF & Partner

Sie interessieren sich für eine Ausbildung bei uns? Wir bilden Sozialversicherungsfachangestellte (m/w/d) und Kaufleute im Gesundheitswesen (m/w/d) aus. Informieren Sie sich über unsere Ausbildungsangebote und wie die jeweilige Ausbildung abläuft.

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Befreiung von Zuzahlungen

Wann ist eine Befreiung möglich?

Zuzahlungen müssen Sie kalenderjährlich nur bis zu einem Betrag von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt bezahlen. Wer chronisch krank ist und an einer schwerwiegenden Krankheit leidet, bei dem liegt die sogenannte „Belastungsgrenze" bei 1 %. Die Zuzahlungsgrenze wird aus den jährlichen Familienbrutto-Einnahmen Ihres Haushalts berechnet. Das heißt: aus den Einnahmen von Ihnen und Ihren Angehörigen. Dieser Wert wird gegebenenfalls um Freibeträge für Kinder oder den Ehe- oder Lebenspartner gemindert. Sobald diese Grenze erreicht ist, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Das bedeutet: Für das Kalenderjahr der Befreiung müssen Sie keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten.

Um zu berechnen, ob Sie mit den geleisteten Zuzahlungen Ihre Belastungsgrenze bereits erreicht haben, sind alle Zuzahlungen zusammenzurechnen. Zuzahlungen sind grundsätzlich von jedem Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zu zahlen. Für Fahrkosten gibt es eine Ausnahme-Regelung.

Unser Zuzahlungsrechner hilft Ihnen bei der Ermittlung Ihrer persönlichen Belastungsgrenze. 

Wann liegt eine „schwere chronische Krankheit“ vor?

Damit wir Ihre chronische Erkrankung bei der Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen berücksichtigen können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Krankheit muss ein volles Jahr lang bestehen und in dieser Zeit von einem Arzt mindestens einmal pro Quartal behandelt worden sein. Man spricht dann von einer sogenannten "Dauerbehandlung".

Außerdem muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3 bis 5 vor.
  • Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 vor, die zumindest auch durch diese Erkrankung begründet sein muss.
  • Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität wegen dieser Erkrankung zu erwarten ist.

Die Entscheidung zum Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung wird auf Basis einer ärztlichen Bescheinigung getroffen. Auf die Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes kann verzichtet werden, wenn Sie – oder Ihr Angehöriger – seit mindestens einem Jahr in den Pflegegrad 3 (oder höher) eingestuft sind.

Das müssen Sie beachten

Bitte lassen Sie sich geleistete Zuzahlungen unbedingt quittieren. Anerkannt werden auf Ihren Namen ausgestellte Original-Quittungsbelege sowie Sammelnachweise von Apotheken. Nicht berücksichtigt werden Zuzahlungen für nicht anrechnungsfähige Fahrkosten, Leistungen, die einen Festbetrag oder Vertragspreise übersteigen sowie Kosten für Arzneimittel, die nicht verordnungsfähig oder ausgeschlossen sind.

Wird im Laufe eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht, werden Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit. Hierfür senden Sie uns bitte einen Antrag, Einkommensnachweise und Quittungen im Original zu.

Zuzahlungen auf einen Blick

Versicherung & Beiträge für Azubis

Sie haben eine Ausbildungsstelle? Herzlichen Glückwunsch! Wenn Sie bisher über Ihre Eltern familienversichert waren, endet Ihre kostenfreie Familienversicherung und Sie werden aufgrund der Berufsausbildung selbst Mitglied bei uns.

Wie hoch ist mein Beitrag?

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden aus Ihrem Auszubildenden-Gehalt berechnet. Ihr Arbeitgeber und Sie zahlen jeweils die Hälfte der Beiträge. Im Jahr 2024 beträgt unser Beitragssatz zur Krankenversicherung 16,29 %. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem kassenindividuellen Beitragssatz von 1,69 % zusammen. Außerdem fällt ein Beitrag zur Pflegeversicherung von derzeit 3,40 % an. Sind Sie schon 23 Jahre alt oder älter und haben keine Kinder, zahlen Sie für die Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag von 0,60 %, also insgesamt 4,00 %.

Wenn Ihr Auszubildenden-Gehalt im Monat weniger als 325,00 € beträgt, dann werden die Beiträge komplett von Ihrem Arbeitgeber übernommen. 

Sollten Sie schon selbst bei einer anderen Krankenkasse versichert sein, sprechen Sie uns bitte an, so können wir gemeinsam einen Wechsel zu uns veranlassen.

Zusätzlich zu unserem umfassenden Versicherungsschutz können Sie diesen mit einer Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a. G., erweitern.

Zusatzversicherung finden

Bei Fragen zur Sozialversicherung beraten wir Sie ganz individuell. Bitte setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung oder schreiben Sie uns per Kontaktformular. Dann senden wir Ihnen gern eine kostenlose Informationsmappe zu.

Start ins Berufsleben – was ist noch zu tun?

Für einen guten Start ins Berufsleben gibt es hier eine Checkliste, was Sie alles beachten sollten:

  • Mitgliedschaftserklärung ausfüllen, unterschreiben und an uns schicken
  • Sozialversicherungsausweis bei uns beantragen (falls dieser noch nicht vorliegt), beispielsweise über Ihre Online-Filiale.
  • Sparvertrag wegen vermögenswirksamer Leistungen abschließen – beim Arbeitgeber über einen Zuschuss erkundigen
  • Eventuell Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Anspruchsvoraussetzung: Sie machen eine Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und können nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit weg ist. Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Den Antrag erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.
  • Nach dem Ende der Schule Schulzeit-Bescheinigung bei uns einreichen.
Versichertenkarte

Durch einen Statuswechsel (beispielsweise von der Familienversicherung in die Ausbildung) erhalten Sie keine neue Versichertenkarte. Sie nutzen Ihre aktuelle Karte weiter.

Mit der Broschüre „AZUBIYO“ erhalten Sie wertvolle Tipps und Trends für Berufsstarter. Interesse? Dann fordern Sie diese per E-Mail oder telefonisch bei uns an. Wir wünschen Ihnen bei Ihren Bewerbungen viel Erfolg! 

Versicherung & Beiträge für Studierende

Sicher haben Sie im Studium viel um die Ohren und möchten sich nicht noch um Ihre Kranken-Versicherung kümmern. Kein Problem - wir haben den passenden Versicherungsschutz für Sie zu sehr günstigen Beiträgen!

Familienversicherung

Bis zum Ende des 25. Lebensjahres haben Sie Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung bei Ihren Eltern. Eventuell wird die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus um den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst beziehungsweise um Zeiten sogenannter „Freiwilligendienste“ verlängert. Außerdem darf Ihr monatliches Einkommen im Jahr 2024 505,00 € nicht übersteigen. Bei geringfügigen Beschäftigungen liegt die Grenze bei 538,00 € monatlich.

Krankenversicherung für Studierende

Anschließend sind Sie als Student versichert. Voraussetzung ist, dass Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind. Die Versicherung beginnt mit dem Semesterbeginn, frühestens mit dem Tag der Einschreibung bei der Hochschule. Der Studentenbeitrag ist besonders günstig, und das bei vollem Leistungsanspruch.

Beiträge  

Der monatliche Beitrag liegt bei 96,71 €. Hinzu kommen 27,61 € für Studierende mit Kindern und 32,48 € ohne Kinder für die Pflegeversicherung.

Am einfachsten ist es, Sie erteilen uns ein Lastschriftmandat für die Beiträge. Senden Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben zurück. Die Beiträge werden monatlich von Ihrem Konto abgebucht. Wird kein Lastschriftmandat erteilt, dann sind die Beiträge im Voraus für das komplette Semester zu zahlen.

Beitragszuschuss

Sofern Sie eine Ausbildungsförderung (BAföG) beziehen, erhalten Sie vom Amt für Ausbildungsförderung einen monatlichen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem BAföG-Bewilligungszeitraum Bei Fragen beraten wir Sie ganz individuell.

Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) besteht bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Es gibt aber Verlängerungsgründe wie folgt beschrieben.

Verlängerungsgründe – über die Altersgrenze:

  • Erkrankung
  • Behinderung
  • Geburt eines Kindes
  • Betreuung behinderter oder erkrankter Angehöriger
  • Mitarbeiter im Gremium der Hochschule
  • Nichtzulassung zum Studium
  • Grundwehr- / Zivildienst
  • Freiwilliges soziales Jahr
  • Zweiter Bildungsweg
  • Bundesfreiwilligendienst (BFD)
  • Vergleichbare anerkannte Freiwilligendienste (z. B. Internationaler Jugendfreiwilligendienst)  

Voraussetzung für die Verlängerung über die Semestergrenze ist, dass der Grund während des Studiums eingetreten ist.

Wenn Sie bisher privat versichert waren, können Sie mit Aufnahme des Studium Mitglied bei uns werden. 

Antrag für die KVdS

Nach Beendigung der Studentenversicherung

Endet die Mitgliedschaft der KVdS, bleiben Sie natürlich weiterhin Mitglied bei uns. Lediglich Ihr Versicherungsstatus und die Beiträge ändern sich.

Haben Sie das 30. Lebensjahr überschritten, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitgliedschaft durch eine freiwillige Versicherung fortführen. Bitte setzen Sie sich für weitere Fragen mit uns in Verbindung.

Wenn Sie Ihr Studium beenden, dann wird die studentische Krankenversicherung bis zum Ende des Semesters fortgeführt, für das Sie sich zuletzt eingeschrieben haben. Danach können Sie weiterhin Mitglied bei uns bleiben, egal, ob Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sich Selbstständig machen oder eine freiwillige Versicherung benötigen. Melden Sie sich, wir sind gern behilflich. 

Arbeiten während des Studiums

Wie sich die Versicherung gestaltet, ist abhängig von der wöchentlichen Stundenzahl, der Höhe Ihres Einkommens und der Dauer der Beschäftigung. Möchten Sie umfassendere Infos, dann melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns.

Minijob

Sie dürfen monatlich bis 538,00 € verdienen, die Stundenanzahl ist unerheblich.

Kurzfristige Beschäftigung

Sie bleiben als Student versichert, wenn Ihre Beschäftigung von vornherein auf höchstens 3 Monate (70 Arbeitstage) im Jahr befristet ist.

Werkstudenten

Sie bleiben als Student versichert, egal wie viel Sie verdienen, allerdings dürfen Sie wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.

Bitte beachten Sie, dass der Verdienst Auswirkungen auf die beitragsfreie Familienversicherung haben kann, sofern Ihr monatliches Arbeitsentgelt die Grenze von 505,00 € überschreitet. Lassen Sie sich im Vorfeld von uns beraten. 

Waisenrente

Wenn Sie eine Waisenrente erhalten, sind Sie als Waisenrentner/in bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei versichert. Diese kann um längstens 12 Monate verlängert werden, wenn Sie einen Zivil-, Wehr- oder Freiwilligendienst geleistet haben. Danach wird Ihre Versicherung in eine studentische Versicherung umgestellt.

Duales Studium

Als Student an einer Dualen Hochschule sind Sie als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Bei Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz

Wenn Sie aus dem Ausland kommen und in Deutschland studieren möchten oder Sie möchten im EU-Ausland studieren oder Sie studieren außerhalb Europas, dann setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung oder schreiben uns per Kontaktformular.

Versichertenkarte

Durch einen Statuswechsel (z. B. von einer Familienversicherung in die studentische Krankenversicherung) erhalten Sie keine neue Versichertenkarte. Sie nutzen Ihre aktuelle Karte weiter.

Zwischen Schule & Beruf

Die Schule ist abgeschlossen und die Welt steht Ihnen offen. Doch wie läuft es mit dem Krankenversicherungs-Schutz, bis die Ausbildung oder das Studium beginnt? Wir Informieren Sie über Ihre Absicherung bei Praktika, Freiwilligendiensten und Auslandsaufenthalten.

Aufnahme eines Studiums

Bis zum 25. Geburtstag können Sie meistens kostenfrei familienversichert bleiben. Zivil- oder Wehrdienstzeit verlängern gegebenenfalls diesen Anspruch. Wer die Altersgrenze überschreitet oder mehr verdient als 505,00 € bzw. als geringfügig Beschäftigter 538,00 € monatlich, wird grundsätzlich Mitglied in der kostengünstigen Krankenversicherung der Studenten.

Der monatliche Beitrag dafür liegt bei 96,71 €. Hinzu kommen 27,61 € für Studenten mit Kindern und 32,48 € ohne Kinder für die Pflegeversicherung.

Bescheinigung über die Krankenversicherung

Wenn Sie sich bei einer Hochschule einschreiben, brauchen Sie eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft bei uns. Die Vorlage der Versichertenkarte reicht nicht aus. Bitte beachten Sie dabei die Einschreibefristen und bestellen Sie die Bescheinigung frühzeitig telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach über Ihre Online-Filiale

Zur Online-Filiale

Berufsvorbereitendes Praktikum

Wer beim Praktikum kein Geld verdient, bleibt familienversichert. Gibt es für das Praktikum Geld, müssen Sie sich wie ein Azubi selbst bei uns versichern.

Freiwilliger Wehrdienst

Wenn Sie einen freiwilligen Wehrdienst absolvieren, bleibt die Familienversicherung über Ihre Eltern dem Grunde nach bestehen. Leistungen zur ärztlichen Versorgung erfolgen jedoch direkt über die Bundeswehr.

Bundesfreiwilligendienst

Wer sich nach der Schule für einen Bundesfreiwilligendienst entscheidet, wird wie ein Arbeitnehmer oder Auszubildender eingestuft. Das bedeutet, dass Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind. Diese Sozialversicherungsbeiträge übernimmt während des Bundesfreiwilligendienstes Ihre Einsatzstelle.

Soziales Jahr im Ausland

Bei Ableistung eines sozialen Jahres, können Sie je nach Einkommen kostenfrei familienversichert bleiben.

Bitte setzen Sie sich vor Abflug zur Klärung Ihrer Krankenversicherung im Ausland mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.

Jugendfreiwilligendienst (Freiwilliges soziales Jahr / FsJ)

Wer sich nach der Schule für einen Jugendfreiwilligendienst entscheidet, wird wie ein Arbeitnehmer oder Auszubildender eingestuft, sobald es ein Taschengeld oder andere Vergünstigungen wie z. B. „freie Kost" gibt. Das bedeutet, dass Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind.

Diese Sozialversicherungsbeiträge übernimmt während des Jugendfreiwilligendienstes Ihre Einsatzstelle.

Die Berechnungsgrundlage für den Krankenkassenbeitrag bilden das Taschengeld sowie der Wert der Sachbezüge für Arbeitskleidung, Unterkunft und Verpflegung. Sollte der Dienst gänzlich ohne Entgelt geleistet werden, besteht keine Sozialversicherungspflicht, jedoch ggf. Anspruch auf eine Familienversicherung bis zum 25. Geburtstag über einen Elternteil oder Ehepartner.

Mitglied werden: direkt online den Antrag ausfüllen

Orientieren, informieren & bewerben

In dieser Broschüre beschäftigen Sie sich mit ihren persönlichen Stärken und Wünschen. Anschließend werden Sie zur Erstellung einer ansprechenden Bewerbung angeleitet. Tipps für das Vorstellungsgespräch und den Einstellungstest runden das Bewerbertraining ab.
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