BKK ZF & Partner :: Versi­che­rungs- und beitrags­rechtliche Be­ur­tei­lung
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BKK ZF & Partner - Versi­che­rungs- und beitrags­rechtliche Be­ur­tei­lung

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu versicherungsrechtlichen und beitragsrechtlichen Fragen.

Ansprechpartner

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner zum Thema Versicherungsrecht. weiter...

Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte

Seit dem 01.04.03 sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) gesetzlich neu geregelt weiter...

Mitarbeitende GmbH-Gesellschafter

Geschäftsführer bzw. mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nur dann versicherungspflichtig, wenn sie innerhalb der GmbH abhängig beschäftigt sind. weiter...

Diplomanden

Da Diplomanden sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Diplomarbeit in einen Betrieb begeben und somit neben der Diplomarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören sie nicht zu den abhängig Beschäftigten. weiter...

Praktikanten

Der Personenkreis der Praktikanten ist grundsätzlich in diejenigen zu unterteilen, welche vorgeschriebene Praktika ableisten und diejenigen die nicht vorgeschriebene Praktika absolvieren. weiter...

Studenten

Grundsätzlich sind Studenten kranken-, pflegeversicherungsfrei und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden. weiter...

Schüler

Beschäftigungen die von Schülern allgemeinbildender Schulen ausgeübt werden, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege und Rentenversicherung. weiter...

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