BKK ZF & Partner :: Mitarbeitende GmbH-Gesellschafter

BKK ZF & Partner - Mitarbeitende GmbH-Gesellschafter

Geschäftsführender Gesellschafter

Die versicherungsrechtliche Beurteilung eines geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Daher werden Anmeldungen mit dem Meldegrund „10" (Beginn einer Beschäftigung) und dem Statuskennzeichen „2" (geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH) – ohne Prüfung durch die Einzugsstelle – an die Clearingstelle der Träger der Rentenversicherung weitergeleitet.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund versendet daraufhin einen Feststellungsbogen an den Arbeitgeber und prüft, ob dem Grunde nach Versicherungspflicht vorliegt. Über das Ergebnis informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund den Arbeitgeber und den Versicherten durch einen Bescheid.

Mitarbeitende Angehörige

Die versicherungsrechtliche Beurteilung eines mitarbeitenden Angehörigen erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Daher werden Anmeldungen mit dem Meldegrund „10" (Beginn einer Beschäftigung) und dem Statuskennzeichen „1" (Ehegatte, Lebenspartner, Abkömmling in gerader Linie auf- bzw. absteigend) – ohne Prüfung durch die Einzugsstelle – an die Clearingstelle der Träger der Rentenversicherung weitergeleitet.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund versendet daraufhin einen Feststellungsbogen an den Arbeitgeber und prüft, ob dem Grunde nach Versicherungspflicht vorliegt. Über das Ergebnis informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund den Arbeitgeber und den Versicherten durch einen Bescheid.

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