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BKK ZF & Partner - Mitarbeitende GmbH-Gesellschafter

Geschäftsführer bzw. mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH sind in der Kranken- Pflege- Renten- und Arbeitslosenversicherung nur dann versicherungspflichtig, wenn sie innerhalb der GmbH abhängig beschäftigt sind.

Um feststellen zu können, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt genügt es nicht, die vertraglichen Vereinbarungen heranzuziehen, maßgeblich sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelnen.

Zu diesen Personenkreisen hat die Rechtssprechung inzwischen zahlreiche Kriterien entwickelt, die bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung zu beachten sind.

In einem gemeinsamen Rundschreiben haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger diese Ergebnisse zusammengestellt und eine Entscheidungshilfe erarbeitet.

Nutzen Sie bei der beabsichtigten Einstellung eines Gesellschafter - Geschäftsführers einer GmbH unseren Feststellungsbogen. Senden Sie diesen einfach ausgefüllt und mit den entsprechenden Unterlagen an Ihre Einzugsstelle.

Weitere Formulare zum Download finden Sie auf unserer Seite Arbeitgeberformulare.

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