Mehr Zeit für die Pflege
Zum 01.01.2012 trat das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) in Kraft. Das Gesetz möchte es Berufstätigen erleichtern, nahe Angehörige zu pflegen und daneben mit reduzierter Stundenzahl weiterzuarbeiten.
Als Familienpflegezeit gilt die „förderfähige Verringerung der Arbeitszeit von Beschäftigten, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, für die Dauer von längstens 24 Monaten bei gleichzeitiger Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber." Die verringerte Arbeitszeit muss wöchentlich mindestens 15 Stunden betragen.
Weitere Informationen können Sie der untenstehenden PDF „Mehr Ärzte aufs Land, mehr Zeit für die Pflege" entnehmen.
Pflegesätze ab 01.01.2012
Ab 01.01.2012 ergeben sich darüber hinaus teilweise erhöhte Pflegesätze:
ambulante Pflegesachleistung:
Pflegestufe I: 450,00 € (erhöht)
Pflegestufe II: 1.100,00 € (erhöht)
Pflegestufe III: 1.550,00 € (erhöht)
Härtefall: 1.918,00 € (unverändert)
Pflegegeld:
Pflegestufe I: 235,00 € (erhöht)
Pflegestufe II: 440,00 € (erhöht)
Pflegestufe III: 700,00 € (erhöht)
vollstationäre Pflege:
Pflegestufe I: 1.023,00 € (unverändert)
Pflegestufe II: 1.279,00 € (unverändert
Pflegestufe III: 1.550,00 € (erhöht)
Härtefall: 1.918,00 € (erhöht)
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Tages- und Nachtpflege




