Raucherpausen: Keine Arbeitszeit
Berlin (dpa) - Raucherpausen gehören in Deutschland grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Auch kurze Pausen von weniger als fünf Minuten müssten Arbeitnehmer daher eigentlich mit der Stechuhr erfassen. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster haben sie auch keinen rechtlichen Anspruch auf Zigarettenpausen oder einen Raucherraum. Raucherpausen seien im Gegensatz zum Gang zur Toilette oder dem Kaffee in der Büroküche keine zulässige Arbeitsunterbrechung, urteilte das Gericht im Jahr 2010.
Nach der Arbeitsstättenverordnung steht allen Beschäftigte ein rauchfreier Arbeitsplatz zu. Der Arbeitgeber darf das Rauchen im Büro als Hausherr sogar komplett verbieten. Im Extremfall muss der Raucher bei Regen und Kälte vor die Tür. Wer trotz Verbots qualmt, riskiert eine Abmahnung, in einigen Fällen sogar die fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs.




