Zusatzbeiträge
29.12.2010
Krankenkassen dürfen Zusatzbeiträge künftig ohne Obergrenze erheben. Bis zum 31.12.2010 war die Höhe des Zusatzbeitrages auf 1 % des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens begrenzt. Die Höhe des Zusatzbeitrages ist ab 01.01.2011 von den Krankenkassen als (Kopf-) Prämie als Euro-Betrag anzugeben, die bisherige Möglichkeit zur prozentualen Erhebung nach dem Einkommen entfällt.
Säumniszuschläge
Wer den Zusatzbeitrag sechs Monate lang nicht entrichtet, soll einen Säumniszuschlag in Höhe der letzten drei fälligen Zusatzbeiträge zahlen. Der Säumniszuschlag soll mindestens 30,00 Euro betragen.
| Deutsche BKK | 8,00 Euro pro Monat seit 01.02.2010 |
| BKK Publik - Partner der BKK Salzgitter | 8,00 Euro pro Monat seit 01.01.2011 |
| BKK Hoesch | 15,00 Euro pro Monat seit 01.01.2011 |
| BKK Merck | 8,00 Euro pro Monat seit 01.04.2010 |
Tags:
Category: Aktuelles




