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Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Selbstverständlich können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich im Ausland privat oder über die EHIC-Karte behandeln lassen. Auf Ihren weltweiten Urlaubsreisen in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen begleitet Sie der Krankenversicherungsschutz Ihrer BKK ZF & Partner. Dafür nutzen Sie einfach die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC ("European Health Insurance Card") auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte / elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Als zusätzliche Absicherung empfehlen wir Ihnen die günstige Jahrespolice der Auslandsreise-Zusatzversicherung über unseren Partner Barmenia Krankenversicherung a.G.

Wo gilt die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC?

Die EHIC gilt in folgenden Staaten des europäischen Auslands:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griech. Teil).

Außerdem gilt die EHIC auch in den dazugehörigen außereuropäischen Staatsgebieten Azoren, Ceuta, Französisch Guayana, Guadeloupe, Grönland, Gibraltar, Madeira, Martinique, Melilla, Miquelon, Reunion und Saint-Pierre.

Wofür gilt die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC?

Diese Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt den Auslandskrankenschein bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Urlaub, Arbeitnehmer-Entsendung, Arbeitssuche, Studium) und ist für die Abrechnung von notwendigen medizinischen Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus zu verwenden.

In einigen Abkommensländern ist eine Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten gesetzlich festgelegt. In diesem Fall können die Ihnen durch die Eigenbeteiligung entstandenen Kosten nicht erstattet werden. Wird die EHIC an Ihrem europäischen Reiseziel nicht akzeptiert, bezahlen Sie bitte die Rechnung und reichen diese nach Ihrer Rückkehr bei uns ein. WICHTIG: Aus den quittierten Rechnungen muss genau hervorgehen, welche Leistungen erbracht wurden. Erst dann können wir prüfen, ob und welchen Betrag wir Ihnen erstatten können.

Wenn Sie gezielt ins Ausland fahren, um sich einer Behandlung zu unterziehen, können Sie die Karte dafür nicht benutzen. Bitte sprechen Sie in einem solchen Fall vorher mit uns.

Was gilt für alle anderen Länder?

Bei Reisen in andere Länder hängt Ihr Versicherungsschutz davon ab, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit diesem Staat besteht. Das besteht mit Türkei, Tunesien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro. Für diese Staaten erhalten Sie weiterhin einen "Auslandskrankenschein" in unseren Geschäfts- und Servicestellen. Sie können die Auslandskrankenscheine auch online anfordern.

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise.

Zusatzversicherung

Damit anfallende Krankheitskosten aus dem Ausland nicht von Ihnen privat getragen werden müssen, empfehlen wir Ihnen, für Ihre Urlaubsreisen ab dem 01.01.2013 eine private Auslandsreise-Krankenversicherung im eigenen Namen bei unserem Kooperationspartner Barmenia abzuschließen. Die Barmenia bietet Ihnen hierfür den Tarif BKKR an. Dieser Tarif sichert beliebig viele Urlaubsreisen im Jahr bis zu sechs Wochen pro Reise ab und sieht besonders günstige Beiträge für BKK-Versicherte vor. Informationen erhalten Sie unter
BKK ExtraPlus im Urlaub.

 


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten:
Schutzimpfungen
Gesund­heits-Reise­service
Auslands-Krankenschein

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