
Unseren Versicherten steht im Bedarfsfall eine ganze Reihe von Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung. Über die Voraussetzungen der Gewährung, sowie über die ggf. gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligungen sollten Sie sich von uns persönlich beraten lassen. Den entsprechenden Antrag erhalten Sie in jeder unserer Geschäfts- und Servicestellen.
Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
Bei diesen Leistungen (früher auch offene Badekuren genannt) werden bestimmte Angebote (z.B. Heilquellen und Klima) am anerkannten Kurort genutzt. Für Unterbringung und Verpflegung sorgen die Versicherten selbst. Wir tragen die Kosten für
- die kurärztliche Behandlung einschließlich der verordneten Arzneimittel
- kurortspezifische Heilmittel, wie z.B. Bäder, Inhalationen etc.
- spezifische Heilmittel, wie z. B. Krankengymnastik.
Zuzahlungen und Zuschuss
Auch hier gelten für Versicherte über 18 Jahre die gesetzlichen Zuzahlungen. Zu den übrigen Kosten der Vorsorge, wie Unterbringung und Verpflegung, können wir einen Zuschuss bis zu 13,00 €, bei chronisch kranken Kleinkindern (1. bis 6. Lebensjahr) ggf. bis zu 21,00 € je Tag zahlen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten:
Kuren und Vorsorge
Rehabilitationsleistungen

