
Versicherte haben Anspruch auf apothekenpflichtige Arznei- und Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden nur übernommen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr bzw. bei Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr und zur Standardtherapie bei schwerwiegenden Erkrankungen.
Arzneimittel für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr
Wegen der meist geringfügigen Gesundheitsstörungen werden bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel nur für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernommen:
- zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten einschließlich der Schnupfen-, Schmerz- hustendämpfenden und hustenlösenden Mittel,
- Mund- und Rachentherapeutika (bei Pilzinfektionen ohne Altersgrenze),
- Abführmittel (außer zur Behandlung von Erkrankungen) und
- Arzneimittel gegen Reisekrankheit.
Ausgeschlossene Arzneimittel
Von der Versorgung sind auch Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität ausgeschlossen, ebenso unwirtschaftliche Arzneimittel, die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten. Außerdem Arzneimittel, die wegen der Vielzahl der Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden können oder deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt Arzneimittelrichtlinien, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen kann den Nutzen von Arzneimitteln bewerten.
Kostenübernahme / Festbeträge / Zuzahlung
Für Arznei- oder Verbandmittel, für die ein Festbetrag festgesetzt ist, trägt die Krankenkasse die Kosten bis zur Höhe dieses Betrages, für andere Arznei- oder Verbandmittel die vollen Kosten, jeweils abzüglich der vom Versicherten zu leistenden Zuzahlung.
Eine Übersicht der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel finden Sie auf der Homepage der gesetzlichen Krankenkassen unter dem Link www.gkv.info.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten:
Eigenbeteiligung / Zuzahlung
Heilmittel und Hilfsmittel
Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie
Infoblatt des Bundesministerium für Gesundheit: Zuzahlungen und Erstattungen bei Arzneimitteln




