Bei Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall zahlt unsere BKK - ggf. nach Ablauf der Entgeltfortzahlung - das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld. Von diesem Betrag müssen dann im Regelfall noch die gesetzlichen (Arbeitnehmer-)Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in Abzug gebracht werden. Von den Beiträgen zur Krankenversicherung sind Sie während der Bezugszeit von Krankengeld aber befreit!
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgeltes und darf 90 % des Nettoentgeltes nicht übersteigen.
Versicherte erhalten Krankengeld grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung. Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren.




