
Ab 1. April 2009 sind Sie als Versicherter der BKK ZF & Partner weltweit auf Urlaubsreisen bis zu 6 Wochen und auf Dienstreisen bis zu 2 Wochen über unseren Kooperationspartner Barmenia Krankenversicherung a.G. umfassend abgesichert - ohne zusätzliche Kosten für Sie, denn die Kosten für diesen Versicherungsschutz trägt die BKK ZF & Partner.
Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung ist dann für Sie nicht mehr erforderlich - das spart Ihnen Zeit und Geld.
Selbstverständlich können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich im Ausland privat oder über die EHIC-Karte behandeln lassen. Ihr gesetzlicher Anspruch bleibt Ihnen auf jeden Fall erhalten.
Grenzgänger: Wohnen Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland? Dann gilt die Auslandsreisekrankenversicherung auch für Sie, außer in der Bundesrepublik Deutschland und in dem Land Ihres Wohnsitzes.
Ablauf Erstattung BKK ZF & Partner in Kooperation mit Barmenia Krankenversicherung a.G
Bitte beachten Sie, dass Ihre privaten Rechnungen über Arztleistungen im Ausland folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Arztes
- Name und Geburtsdatum der behandelten Person
- Diagnosen
- Ärztliche Leistungen mit Behandlungsdaten
Ihre Arzneimittelrechnungen müssen folgende Angaben erhalten:
- Name der erkrankten Person
- Verordnete Arzneimittel
- Preise
- Quittungsvermerke
Bitte reichen Sie diese Quittungen zusammen mit folgendem Antrag bei uns ein. Alles weitere regeln wir dann für Sie.
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
Auch auf Ihren weltweiten Urlaubsreisen begleitet Sie der Krankenversicherungsschutz Ihrer BKK ZF & Partner. Dafür nutzen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC ("European Health Insurance Card") auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte oder die Auslandsreise-Zusatzversicherung über unseren Partner Barmenia Krankenversicherung a.G.
Wo gilt die EHIC ?
Die EHIC gilt in folgenden Staaten des europäischen Auslands
Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griech. Teil). Außerdem gilt die EHIC auch in den dazugehörigen außereuropäischen Staatsgebieten Martinique, Reunion, Französisch Guayana, Guadeloupe, Madeira, Azoren, Ceuta, Melilla, Grönland und Gibraltar
Wofür gilt die Karte?
Diese Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt den Auslandskrankenschein bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Urlaub, Arbeitnehmer-Entsendung, Arbeitssuche, Studium) und ist für die Abrechnung von notwendigen medizinischen Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus zu verwenden.
In einigen Abkommensländern ist eine Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten gesetzlich festgelegt. In diesem Fall werden die Ihnen durch die Eigenbeteiligung entstandenen Kosten nicht erstattet. Wird die EHIC an Ihrem europäischen Reiseziel nicht akzeptiert, bezahlen Sie bitte die Rechnung und reichen diese nach Ihrer Rückkehr bei uns ein. WICHTIG: Aus den quittierten Rechnungen muss genau hervorgehen, welche Leistungen erbracht wurden. Erst dann können wir prüfen, ob und welchen Betrag wir Ihnen erstatten können.
Wenn Sie gezielt in Ausland fahren, um sich einer Behandlung zu unterziehen, können Sie die Karte dafür nicht benutzen. Bitte sprechen Sie in einem solchen Fall vorher mit uns.
Was gilt für alle anderen Länder?
Bei Reisen in andere Länder hängt Ihr Versicherungsschutz davon ab, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit diesem Staat besteht. Dies besteht beispielsweise mit Türkei / Tunesien / Serbien / Bosnien-Herzegowina / Mazedonien. Für diese Staaten erhalten Sie weiterhin einen "Auslandskrankenschein" in unseren Geschäftsstellen. Sie können die Auslandskrankenscheine auch online anfordern.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns bitte an oder besuchen Sie uns in unserer Geschäftsstelle.
Wir wünschen Ihnen eine gute Reise.
Für Ihre (Reise-) Unterlagen
Informationen zum Auslandsreiseschutz stellen wir Ihnen auch in der nachfolgenden PDF zur Verfügung.
Sie erhalten dort auch eine Infokarte Auslandsreise-Krankenversicherung mit wichtigen Daten im Scheckkartenformat für Ihre Reiseunterlagen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten:
Schutzimpfungen
Gesundheits-Reiseservice
Auslands-Krankenschein




