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BKK ZF & Partner - Künstliche Befruchtung

Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn

  • sie aus ärztlicher Sicht erforderlich sind und die hinreichende Aussicht auf Herbeiführung einer Schwangerschaft besteht (nach dreimaliger erfolgloser Maßnahme besteht diese Aussicht nicht mehr),
  • die Personen miteinander verheiratet sind,
  • ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.

Der Leistungsanspruch auf die 50%ige Kostenübernahme besteht nur für Versicherte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und ist für Frauen bis zum 40. bzw. für Männer bis zum 50. Lebensjahr begrenzt. Vor Behandlungsbeginn ist ein Behandlungplan zur Genehmigung vorzulegen.

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