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BKK ZF & Partner - Eigenbeteiligung / Zuzahlung

Durch die "Gesundheitsreform 2004" sind Zuzahlungen vereinheitlicht und für weitere Leistungen eingeführt worden. Sie tragen dazu bei, die Beitragssätze zu stabilisieren. Zu Einzelheiten informiert Sie die untenstehende Übersicht.

Fahrkosten, die von der BKK nicht bezahlt werden sowie über die Vertragsleistungen hinausgehende Aufwendungen können nicht als "Zuzahlungen" berücksichtigt werden. Beispiele: Arzneimittel, die nicht verordnungsfähig bzw. ausgeschlossen sind sowie Aufwendungen über dem jeweiligen Festbetrag unserer Leistung.

Zuzahlungen im Überblick

LeistungZuzahlung
Arzt-/Zahnarzt-/Psychotherapiebehandlung 10 € pro Quartal
Arznei- und Verbandmittel 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €. Seit 01.07.2007 sind einige besonders preisgünstige Arzneimittel von der Zuzahlung befreit (siehe Hinweis im Anschluss dieser Tabelle *)
Fahrkosten zur stationären Krankenhausbehandlung 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €
Fahrkosten je einfache Fahrt zur ambulanten Behandlung, wenn dadurch eine stationäre Behandlung erspart oder abgekürzt wird 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €
Fahrkosten je einfache Fahrt mit dem Kranken- oder Rettungswagen 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €
Heilmittel 10 % der Kosten + 10 € je Verordnung
Hilfsmittel/Verbrauchsmittel 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €
Krankenhausbehandlung – für max. 28 Tage im Kalenderjahr, keine Zuzahlung bei teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung 10 € täglich
Med. Vorsorge-/Rehabilitationsleistung – bei Anschluss- bzw. Indikations-Rehabilitation für max. 28 Tage je Kalenderjahr 10 € täglich
Häusliche Krankenpflege – für max. 28 Kalendertage je Kalenderjahr 10 % der Kosten + 10 € je Verordnung
Haushaltshilfe, Soziotherapie – je Kalendertag der Leistung 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €

 

*Eine Übersicht der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel finden Sie auf der Homepage der gesetzlichen Krankenkassen unter dem Link www.gkv.info.

Damit niemand überfordert wird, gilt eine Belastungsgrenze von 2% der Bruttoeinnahmen (bzw. 1% bei chronisch Kranken). Durch Freibeträge wird auf die besondere Situation von Familien Rücksicht genommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Belastungsgrenze.

 

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