Elterngeld
Das Elterngeld richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Es gibt keine Einkommensgrenzen, so dass alle Eltern Elterngeld bekommen. Ausführliche Informationen zu Anspruch, Höhe und Dauer des Elterngelds / Erziehungsgelds erhalten Sie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Antragstelle. Unter www.elterngeld.com kann man diese u. a. erfragen. Auch Ihre BKK hilft Ihnen gerne weiter.
Elternzeit
Sind Mutter und / oder Vater erwerbstätig, möchten aber ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren selbst betreuen und erziehen, dann haben sie Anspruch auf Elternzeit. Die Eltern können entscheiden, ob sie beide gleichzeitig oder abwechselnd die Elternzeit wahrnehmen wollen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich von der Arbeitgeberseite verlangen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten:
Mutterschaft / Schwangerschaft
Familienversicherung
Familien-Wegweiser




