
Die BKK ZF & Partner stellt Ihren Versicherten eine qualifizierte Ernährungsberaterin zur Seite. Diese berät Sie in mehreren Sitzungen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, dann erhalten Sie Informationen zur Ernährungsberaterin in Ihrer Region.
Zur Durchführung einer Ernährungsberatung kommen auch externe Anbieter mit einer staatlich anerkannten
Ausbildung im Bereich Ernährung in Betracht, insbesondere:
- Diplom - Oecotrophologen
- Diplom - Ernährungswissenschaftler
- Diätassistenten
Voraussetzungen für Ernährungsberatung
- Die Beratung muss von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden.
- Die Verordnung muss vor Beginn der Behandlung bei der BKK zur Prüfung eingereicht werden.
Wie hoch sind die gesetzlichen Zuzahlungen?
- Kinder bis zum 18. Geburtstag und Teilnehmer am Behandlungsprogramm DMP sind von der Zuzahlung befreit.
- Für Versicherte, die das 18. Lebendjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 € je Beratungseinheit (1 Übungseinheit = max. 60 Minuten).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre BKK ZF & Partner Geschäfts- oder Servicestelle vor Ort.

