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BKK ZF & Partner - Heilmittel und Hilfsmittel

Heilmittel

Zu den Heilmitteln gehören zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik und die Sprachtherapie. Für Versicherte ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten, zuzüglich 10 EUR je Verordnung.

Hilfsmittel

Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Hörgeräte, Rollstühle und Prothesen. Maßgebend für die Kostenübernahme sind u. a. Festbeträge oder Vertragspreise. Versicherte ab 18 Jahren beteiligen sich mit 10 % (mind. 5 EUR, höchstens 10 EUR) des Abgabepreises; bei Verbrauchsmitteln mit 10 % je Packung, höchstens 10 EUR für den Monatsbedarf je Indikation.


Nähere Informationen gibt es bei Ihrer BKK-Geschäftsstelle.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten:

Arznei und Verbandmittel

Eigenbeteiligung / Zuzahlung

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