BKK ZF & Partner :: Hospizleistungen

BKK ZF & Partner - Hospizleistungen

Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben Anspruch auf einen Zuschuss zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen schmerzlindernde, medizinische Behandlung erbracht wird. Voraussetzung ist, dass eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann.

Die BKK ZF & Partner übernimmt die zuschussfähigen Kosten (unter Anrechnung der Leistungen nach dem SGB XI) zu 90%, bei Kinderhospiz zu 95%. Zusammen mit den Leistungen anderer Sozialleistungsträger dürfen die tatsächlichen kalendertäglichen Kosten der Hospizunterbringung nicht überschritten werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier:

Palliativversorgung

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