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BKK ZF & Partner - Integrierte Versorgung

Wer kann den Wahltarif Integrierte Versorgung wählen?

Alle Versicherten der BKK ZF & Partner haben die Möglichkeit diesen Wahltarif zu wählen. Familienversicherte ab 15 Jahren (Handlungsfähigkeit) können dieses Verfahren eigenständig wählen. 

Was gilt es zu beachten?

Versicherte können die Integrierte Versorgung wählen, wenn für Ihre Erkrankung eine Anwendung dieses Verfahrens möglich ist. Eine Vielzahl von Erkrankungen ermöglicht dies, so beispielsweise:

  • Hüft- und Knieendoprothetik
  • Eingriffe am Schultergelenk
  • Operationen an der Wirbelsäule

Integrierte Versorgung ist aber auch bei

  • der Behandlung durch klassische Homöopathie
  • der Verhinderung von Frühgeburten (Derzeit ist eine Teilnahme am Programm Hallo Baby noch nicht in allen Bundesländern möglich)
  • der Behandlung bei Adipositas von Kindern und Jugendlichen (Das Programm Kinder-Leicht ist derzeit nur in Baden-Württemberg vorhanden)
  • Vorsorgeuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen (Derzeit ist eine Teilnahme am Programm BKK Starke Kids noch nicht in allen Bundesländern möglich)

möglich.

Was passiert mit der Krankenversichertenkarte?

Die Krankenversichertenkarte bleibt weiterhin in Ihrem Besitz und kann von Ihnen benutzt werden.

Bis wann muss der Antrag gestellt sein?

Die Teilnahme ist freiwillig und kann, nach erfolgter Aufklärung und Beratung schriftlich beim behandelnden Arzt erklärt werden.

Wann beginnt und endet der Wahltarif?

Der Wahltarif beginnt mit der Einschreibung in das integrierte Versorgungsmodell. Die Einschreibung erfolgt beim teilnehmenden Arzt. Der Wahltarif endet, sobald die Voraussetzungen für die Teilnahme nicht mehr vorliegen oder die Behandlung abgeschlossen ist. Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit jederzeit die Teilnahme an diesem Wahltarif zu beenden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Wie hoch ist die Prämie?

Die Prämie beträgt 50 % der Zuzahlung während der stationären Krankenhausbehandlung und/ oder einer Anschlussheilbehandlung. Die Krankenhausbehandlung bzw. Anschlussheilbehandlung muss Bestandteil der integrierten Versorgung sein. Die Höhe der Prämie ist auf max. 140 € je Kalenderjahr begrenzt.

Wie und wann erfolgt die Zahlung der Prämie?

Die Auszahlung der Prämie erfolgt auf Antrag nach Vorlage der Quittungen auf Ihr Konto.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Detaillierte Informationen zur Integrierten Versorgung erhalten Sie von Andrea Schmid, Telefon: 07541 77-3848, E-Mail: andrea.schmid@bkk-zf-partner.de

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