BKK ZF & Partner :: Kinder- und Jugenduntersuchungen

BKK ZF & Partner - Kinder- und Jugenduntersuchungen

Illustration Kindergesundheit Nach den regelmäßigen Untersuchungen während der Schwangerschaft können und sollten – beginnend mit der Entbindung – die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 für Säuglinge und Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.

Mit der U7a im 34. bis 36. Lebensmonat ist im Juli 2008 eine Untersuchung neu dazugekommen, die eine „Lücke“ in der Untersuchungsreihe zwischen dem 2. und dem 4. Geburtstag schließt. 

Hinzu kommen zwei zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen im 3. bis 4. bzw. 5. bis 6. Lebensjahr.

Besonders wichtig: Die Jugenduntersuchung zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr (J1).

 

Untersuchungsheft für Kinder- und Jugenduntersuchungen

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Reihe von früh­erkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugend­lichen. Die Eltern bekommen gleich nach der Geburt des Kindes im Krankenhaus oder beim Kinderarzt ein Unter­suchungsheft für Kinder, in dem genau aufgelistet wird, wann welche Unter­suchung ansteht.

U-Unter­suchungen

Die Früh­er­kennungs­maßnahmen bei Kindern in den ersten sechs Lebensjahren umfassen insgesamt zehn Unter­suchungen (U1 bis U9) von der Geburt bis zum Alter von 6 Jahren.

Die Untersuchungen können in den jeweils angegebenen Zeiträumen in Anspruch genommen werden:
U1:  unmittelbar nach der Geburt
U2:     3. bis 10. Lebenstag
U3:     4. bis 5. Lebenswoche
U4:     3. bis 4. Lebensmonat
U5:     6. bis 7. Lebensmonat
U6:   10. bis 12. Lebensmonat
U7:   21. bis 24. Lebensmonat
U7a: 34. bis 36. Lebensmonat
U8:   46. bis 48. Lebensmonat
U9:   60. bis 64. Lebensmonat

Die körperliche und die geistige Entwicklung des Kindes wird bei den Unter­suchungen geprüft. Ärztinnen und Ärzte achten also u.a. auf:

  • Störungen in der Neugeborenenperiode
  • Angeborene Stoffwechselstörungen
  • Entwicklungs- und Verhaltensstörungen
  • Sinnes-, Atmungs-, Verdauungsorgane
  • Zähne, Kiefer, Mund
  • Skelett und Muskulatur

J-Unter­suchung

Bei Mädchen und Jungen zwischen dem 13. und dem 14. Lebensjahr findet eine Jugend-Unter­suchung (J1) statt.

Anamnese u.a. auf:

  • auffällige seelische Entwicklungen / Verhaltensstörungen
    gesundheits­gefährdendes Verhalten (Rauchen-, Alkohol- und Drogenkonsum Schulleistungsprobleme)

Klinisch-körperliche Unter­suchungen u.a.:

  • Erhebung der Körpermaße
  • Störung des Wachstums und der körperlichen Entwicklung
  • Erkrankungen der Hals-, Brust- und Bauchorgane

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten
Kindergesundheit 
Zahnvorsorge
www.bkk-starke-kids.de
Vorsorgekalender (Angebot des BKK Bundesverband)

Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten

Durch unser Bonusprogramm wird eine gesundheitsbewusste Lebensführung und individuelle Vorsorge mit einer Bonuszahlung belohnt. Informationen erhalten Sie unter Wahltarife & Bonus.

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