Nach den regelmäßigen Untersuchungen während der Schwangerschaft können und sollten – beginnend mit der Entbindung – die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 für Säuglinge und Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
Mit der U 7a im 34. bis 36. Lebensmonat ist im Juli 2008 eine Untersuchung neu dazugekommen, die eine „Lücke“ in der Untersuchungsreihe zwischen dem 2. und dem 4. Geburtstag schließt.
Hinzu kommen zwei zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen im 3.-4. bzw. 5.-6. Lebensjahr.
Besonders wichtig: Die Jugenduntersuchungen zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr (J1).
Praxisgebühr
Kinder- und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Praxisgebühr befreit.
Untersuchungsheft für Kinder- und Jugenduntersuchungen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Reihe von früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen. Die Eltern bekommen gleich nach der Geburt des Kindes im Krankenhaus oder beim Kinderarzt ein Untersuchungsheft für Kinder, in dem genau aufgelistet wird, wann welche Untersuchung ansteht.
U-Untersuchungen
Die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern in den ersten sechs Lebensjahren umfassen insgesamt zehn Untersuchungen (U1 bisU9) von der Geburt bis zum Alter von 6 Jahren.
Die Untersuchungen können in den jeweils angegebenen Zeiträumen in Anspruch genommen werden:
U1: unmittelbar nach der Geburt
U2: 3. bis 10. Lebenstag
U3: 4. bis 5. Lebenswoche
U4: 3. bis 4. Lebensmonat
U5: 6. bis 7. Lebensmonat
U6: 10. bis 12. Lebensmonat
U7: 21. bis 24. Lebensmonat
U7a: 34. bis 36. Lebensmonat
U8: 46. bis 48. Lebensmonat
U9: 60. bis 64. Lebensmonat
Die körperliche und die geistige Entwicklung des Kindes wird bei den Untersuchungen geprüft. Ärztinnen und Ärzte achten also u.a. auf:
- Störungen in der Neugeborenenperiode
- Angeborene Stoffwechselstörungen
- Entwicklungs- und Verhaltensstörungen
- Sinnes-, Atmungs-, Verdauungsorgane
- Zähne, Kiefer, Mund
- Skelett und Muskulatur
J-Untersuchungen
Bei Mädchen und Jungen zwischen dem 13. und dem 14. Lebensjahr findet eine Jugend-Untersuchung statt.
Anamnese u.a. auf:
- auffällige seelische Entwicklungen / Verhaltensstörungen
gesundheitsgefährdendes Verhalten (Rauchen-, Alkohol- und Drogenkonsum Schulleistungsprobleme)
Klinisch-körperliche Untersuchungen u.a.:
- Erhebung der Körpermaße
- Störung des Wachstums und der körperlichen Entwicklung
- Erkrankungen der Hals-, Brust- und Bauchorgane
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten
Vorsorgekalender (Angebot des BKK Bundesverband)




