Nach den regelmäßigen Untersuchungen während der Schwangerschaft können und sollten – beginnend mit der Entbindung – die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 für Säuglinge und Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
Mit der U7a im 34. bis 36. Lebensmonat ist im Juli 2008 eine Untersuchung neu dazugekommen, die eine „Lücke“ in der Untersuchungsreihe zwischen dem 2. und dem 4. Geburtstag schließt.
Hinzu kommen zwei zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen im 3. bis 4. bzw. 5. bis 6. Lebensjahr.
Besonders wichtig: Die Jugenduntersuchung zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr (J1).
Untersuchungsheft für Kinder- und Jugenduntersuchungen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Reihe von früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen. Die Eltern bekommen gleich nach der Geburt des Kindes im Krankenhaus oder beim Kinderarzt ein Untersuchungsheft für Kinder, in dem genau aufgelistet wird, wann welche Untersuchung ansteht.
U-Untersuchungen
Die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern in den ersten sechs Lebensjahren umfassen insgesamt zehn Untersuchungen (U1 bis U9) von der Geburt bis zum Alter von 6 Jahren.
Die Untersuchungen können in den jeweils angegebenen Zeiträumen in Anspruch genommen werden:
U1: unmittelbar nach der Geburt
U2: 3. bis 10. Lebenstag
U3: 4. bis 5. Lebenswoche
U4: 3. bis 4. Lebensmonat
U5: 6. bis 7. Lebensmonat
U6: 10. bis 12. Lebensmonat
U7: 21. bis 24. Lebensmonat
U7a: 34. bis 36. Lebensmonat
U8: 46. bis 48. Lebensmonat
U9: 60. bis 64. Lebensmonat
Die körperliche und die geistige Entwicklung des Kindes wird bei den Untersuchungen geprüft. Ärztinnen und Ärzte achten also u.a. auf:
- Störungen in der Neugeborenenperiode
- Angeborene Stoffwechselstörungen
- Entwicklungs- und Verhaltensstörungen
- Sinnes-, Atmungs-, Verdauungsorgane
- Zähne, Kiefer, Mund
- Skelett und Muskulatur
J-Untersuchung
Bei Mädchen und Jungen zwischen dem 13. und dem 14. Lebensjahr findet eine Jugend-Untersuchung (J1) statt.
Anamnese u.a. auf:
- auffällige seelische Entwicklungen / Verhaltensstörungen
gesundheitsgefährdendes Verhalten (Rauchen-, Alkohol- und Drogenkonsum Schulleistungsprobleme)
Klinisch-körperliche Untersuchungen u.a.:
- Erhebung der Körpermaße
- Störung des Wachstums und der körperlichen Entwicklung
- Erkrankungen der Hals-, Brust- und Bauchorgane
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten
Kindergesundheit
Zahnvorsorge
www.bkk-starke-kids.de
Vorsorgekalender (Angebot des BKK Bundesverband)

Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten
Durch unser Bonusprogramm wird eine gesundheitsbewusste Lebensführung und individuelle Vorsorge mit einer Bonuszahlung belohnt. Informationen erhalten Sie unter Wahltarife & Bonus.

