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BKK ZF & Partner - Kinder- und Jugenduntersuchungen

Illustration Kindergesundheit Nach den regelmäßigen Untersuchungen während der Schwangerschaft können und sollten – beginnend mit der Entbindung – die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 für Säuglinge und Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.

Mit der U 7a im 34. bis 36. Lebensmonat ist im Juli 2008 eine Untersuchung neu dazugekommen, die eine „Lücke“ in der Untersuchungsreihe zwischen dem 2. und dem 4. Geburtstag schließt. 

Hinzu kommen zwei zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen im 3.-4. bzw. 5.-6. Lebensjahr.

Besonders wichtig: Die Jugenduntersuchungen zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr (J1).

Praxisgebühr

Kinder- und Jugend­liche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Praxisgebühr befreit.

Untersuchungsheft für Kinder- und Jugenduntersuchungen

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Reihe von früh­erkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugend­lichen. Die Eltern bekommen gleich nach der Geburt des Kindes im Krankenhaus oder beim Kinderarzt ein Unter­suchungsheft für Kinder, in dem genau aufgelistet wird, wann welche Unter­suchung ansteht.

U-Unter­suchungen

Die Früh­er­kennungs­maßnahmen bei Kindern in den ersten sechs Lebensjahren umfassen insgesamt zehn Unter­suchungen (U1 bisU9) von der Geburt bis zum Alter von 6 Jahren.

Die Untersuchungen können in den jeweils angegebenen Zeiträumen in Anspruch genommen werden:
U1:  unmittelbar nach der Geburt
U2:     3. bis 10. Lebenstag
U3:     4. bis 5. Lebenswoche
U4:     3. bis 4. Lebensmonat
U5:     6. bis 7. Lebensmonat
U6:   10. bis 12. Lebensmonat
U7:   21. bis 24. Lebensmonat
U7a: 34. bis 36. Lebensmonat
U8:   46. bis 48. Lebensmonat
U9:   60. bis 64. Lebensmonat

Die körperliche und die geistige Entwicklung des Kindes wird bei den Unter­suchungen geprüft. Ärztinnen und Ärzte achten also u.a. auf:

  • Störungen in der Neugeborenenperiode
  • Angeborene Stoffwechselstörungen
  • Entwicklungs- und Verhaltensstörungen
  • Sinnes-, Atmungs-, Verdauungsorgane
  • Zähne, Kiefer, Mund
  • Skelett und Muskulatur

J-Unter­suchungen

Bei Mädchen und Jungen zwischen dem 13. und dem 14. Lebensjahr findet eine Jugend-Unter­suchung statt.

Anamnese u.a. auf:

  • auffällige seelische Entwicklungen / Verhaltensstörungen
    gesundheits­gefährdendes Verhalten (Rauchen-, Alkohol- und Drogenkonsum Schulleistungsprobleme)

Klinisch-körperliche Unter­suchungen u.a.:

  • Erhebung der Körpermaße
  • Störung des Wachstums und der körperlichen Entwicklung
  • Erkrankungen der Hals-, Brust- und Bauchorgane

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten

Kindergesundheit

Zahnvorsorge

www.bkk-starke-kids.de

Vorsorgekalender (Angebot des BKK Bundesverband)

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