Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (oder auch Kinderkrankengeld genannt) erhalten versicherte Arbeitnehmer, wenn
- sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben und eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes vorliegt.
- eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und
- das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Für jedes Kind besteht Anspruch für max. 10 Arbeitstage je Kalenderjahr, insgesamt für höchstens 25 Arbeitstage je Kalenderjahr für alle Kinder. Alleinerziehende Versicherte können das Krankengeld max. 20 Arbeitstage je Kind und Kalenderjahr erhalten, insgesamt höchstens 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.
Diese Anspruchsbegrenzung gilt nicht bei Kindern mit lediglich begrenzter Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten, deren Erkrankung sich zunehmend verschlimmert und ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, eine Heilung ausgeschlossen ist und eine schmerz- und beschwerdelindernde Behandlung erfordert oder von einem Elternteil erwünscht ist. In diesem Fall besteht der Anspruch für einen Elternteil zeitlich unbegrenzt.
Kinderpflege-Krankengeld wird ähnlich berechnet wie das Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Für die Dauer der Krankengeldzahlung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Wenn und solange der Arbeitgeber zur bezahlten Freistellung verpflichtet ist, besteht kein Krankengeldanspruch.
Bei einem "Arbeitsunfall" (z.B. Kindergarten- oder Schulunfall) ist für Leistungen der Unfallversicherungsträger zuständig. Ein berufstätiger Elternteil, der wegen Betreuung eines verletzten Kindes von seiner Arbeit fernbleibt, hat Anspruch auf ein "Kinderpflege-Verletztengeld" in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Krankenversicherung.
Sie müssen sich hier nicht mit dem Unfallversicherungsträger in Verbindung setzen, sondern können sich auch hier direkt an unsere BKK wenden.

