BKK ZF & Partner :: Kostenerstattung als Privatpatient

BKK ZF & Partner - Kostenerstattung als Privatpatient

Alle Versicherten der BKK ZF & Partner haben grundsätzlich die Möglichkeit anstelle der Sachleistung (Abrechnung über die Krankenversichertenkarte) das Prinzip der Kostenerstattung für Leistungen zu wählen.

Die Entscheidung treffen Sie bei oder mit dem Leistungserbringer (Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeut etc.). Eine Einschränkung der Wahl auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen ist möglich. Voraussetzung ist, dass die Behandlung durch einen Vertragsarzt oder sonstigen zugelassenen Leistungserbringer erfolgt. Nur nach vorheriger Zustimmung der BKK ZF & Partner können Sie auch Leistungserbringer in Anspruch nehmen, mit denen keine Vertragsbeziehungen bestehen. Hier benötigen wir von Ihnen im Einzelfall eine schriftliche Begründung sowie Qualifikationsnachweise des Leistungserbringers.

Ihr Anspruch auf Kostenerstattung besteht maximal in Höhe der Vergütung, die die
BKK ZF & Partner bei Abrechnung über die Krankenversichertenkarte bzw. elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu tragen hätte. Der Erstattungsbetrag wird um einen Anteil für den Verwaltungsmehraufwand und die gesetzlichen Zuzahlungen gekürzt.

Der Leistungserbringer hat die Versicherten vor Inanspruchnahme der Leistung darüber zu informieren, dass Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, vom Versicherten selbst zu tragen sind. Der Versicherte hat die erfolgte Beratung gegenüber dem Leistungserbringer schriftlich zu bestätigen. Die BKK ZF & Partner müssen Sie schriftlich über Ihre Wahl der Kostenerstattung informieren, beispielsweise durch eine Kopie Ihrer unterschriebenen Erklärung beim Leistungserbringer.

Der Versicherte ist mindestens für ein Kalendervierteljahr an die Wahl des Kostenerstattungsverfahrens gebunden. Er kann die Wahl der Kostenerstattung, sofern er mindestens ein Kalendervierteljahr teilgenommen hat, jederzeit beenden. Die Teilnahme endet frühestens mit dem Zeitpunkt, mit dem die BKK davon Kenntnis erhält.

Wichtig: Lassen Sie sich von der BKK ZF & Partner vor Ihrer Wahl beraten.

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