BKK ZF & Partner :: Krankenhausbehandlung

BKK ZF & Partner - Krankenhausbehandlung

Wann ins Krankenhaus?

Kommt Ihr behandelnder Arzt zu dem Ergebnis, dass alle Möglichkeiten der ambulanten Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege ausgeschöpft sind, stellt er Ihnen eine Einweisung für stationäre Krankenhausbehandlung aus.

Welches Krankenhaus?

Die Entscheidung welches Krankenhaus für Ihre Behandlung geeignet ist, wird von Ihrem behandelnden Arzt getroffen. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit das Krankenhaus frei zu wählen. Grundsätzlich gilt, dass die Kosten für ein Vertragskrankenhaus in Ihrer Nähe übernommen werden.
Sie suchen ein Krankenhaus in einer bestimmten Region? Oder nach bestimmten Spezialgebieten? Mit dem "BKK-Klinik-Finder" bieten wir Ihnen eine komfortable und umfassende Klinik-Suchmaschine an.

BKK-Klinik-Finder

Welche Behandlungsarten gibt es?

1. Vorstationäre Krankenhausbehandlung:

Um eine vorstationäre Behandlung handelt es sich, wenn Sie zur Abklärung der notwendigen oder zur Vorbereitung der späteren Krankenhausbehandlung bereits vorher im Krankenhaus untersucht oder behandelt werden.

2. Nachstationäre Krankenhausbehandlung:

Um eine nachstationäre Behandlung handelt es sich, wenn Sie zur Festigung und Sicherung der vorher notwendigen Krankenhausbehandlung noch einmal im Krankenhaus untersucht oder behandelt werden.

3. Teilstationäre Krankenhausbehandlung:

Um eine teilstationäre Behandlung handelt es sich, wenn Sie nur stundenweise im Krankenhaus aufgenommen werden (zum Beispiel über Nacht oder nur am Tage).

4. Vollstationäre Krankenhausbehandlung:

Um eine vollstationäre Behandlung handelt es sich, wenn die ärztliche Notwendigkeit bescheinigt wird und ambulante oder teilweise stationäre Behandlung nicht ausreichend sind.

Zuzahlungen

Die Zuzahlung beträgt bei vollstationärer Krankenhausbehandlung für Versicherte 10 EUR für maximal 28 Kalendertage innerhalb eines Kalenderjahres.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen keinen Eigenanteil, auch wenn der 18. Geburtstag in die Zeit des Krankenhausaufenthalts fällt.

Mitaufnahme von Angehörigen

Für Kinder ist ein Krankenhausaufenthalt eine große seelische Belastung. Daher übernimmt die BKK ZF & Partner die Kosten für eine Begleitperson grundsätzlich bei Kleinkindern, wenn vom behandelnden Arzt eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt wird.

Ambulante Operationen

Die moderne Medizin macht es möglich! Viele Operationen, die noch vor einigen Jahren mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden waren, können inzwischen ambulant in der Praxis oder in einer Klinik durchgeführt werden. Bei den meisten Patienten ist eine ambulante Operation ohne Qualitätsverzicht möglich.

Folgende Eingriffe werden heute bereits vorwiegend ambulant durchgeführt:

  • Schenkelbruch
  • Leistenbruch
  • Grauer Star
  • Metallentfernung
  • Kniegelenksspiegelung
  • Nerveneinklemmung an der Hand
  • Entfernung der Rachenmandel
  • Entfernung der Gaumenmandel
  • Entfernung von Warzen
  • Krampfaderentfernung
  • Fehlstellung am Vorfuß
  • Gebärmutterausschabung

Nach einer ambulanten Operation dürfen die Patienten schon nach wenigen Stunden wieder nach Hause.

Falls Sie alleine leben, können Sie sich gerne vor der ambulanten Operation in einer unserer Geschäftsstellen über die Möglichkeit der häuslichen Krankenpflege informieren.

Strukturierte Qualitätsberichte der Krankenhäuser § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V

Erstmals im Jahr 2005 werden die Qualitätsberichte der zugelassenen Krankenhäuser in Deutschland für das Jahr 2004 im Internet der Landesverbände der Krankenkassen eingestellt. Die Vorschriften sehen für die Krankenhäuser die Erstellung der Qualitätsberichte im Abstand von zwei Jahren vor. Hierdurch entsteht für Interessierte eine höhere Transparenz der Krankenhausleistungen und ein Einblick in die Qualitätssicherung der Krankenhausversorgung.

Auf der folgenden Webseite finden Sie u.a. Informationen zum Inhalt der Qualitätsberichte zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Suchfunktion "Krankenhaussuche".

Qualitätsberichte der Krankenhäuser

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten:
Zusatzversicherung
Fahrkosten
Häusliche Krankenpflege

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