BKK ZF & Partner :: Mutterschaft / Schwangerschaft

BKK ZF & Partner - Mutterschaft / Schwangerschaft

Leistungen

Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen

  • Ärztliche Betreuung (einschl. Vorsorge)
  • Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel
  • Hebammenhilfe
  • Klinikentbindung
  • Fahrkosten zur Klinik und zurück, soweit sie den Eigenanteil je Fahrt übersteigen
  • Häusliche Pflege, Haushaltshilfe

Für Mutterschaftshilfeleistungen sind in der Regel Zuzahlungen nicht vorgesehen.

Mutterschaftsgeld

Für die Zahlung von Mutterschaftsgeld sollte rechtzeitig (d.h. vor der tatsächlichen Entbindung) ein ärztliches Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung vorgelegt werden.

Versicherte Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vor der Entbindung) beschäftigt sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts, bis zu 13 € je Kalendertag von der Krankenkasse, bei höherem Entgelt vom Arbeitgeber den Differenzbetrag. Nach der Entbindung wird Mutterschaftsgeld für 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten für 12 Wochen gezahlt. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Anspruchsdauer um die Tage, um die sich die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt hat. Damit ist sichergestellt, dass Frauen immer ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld für mindestens 14 Wochen zusteht.

Andere Frauen, die bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld erhalten, z.B. freiwillig versicherte Selbstständige, Arbeitslose, erhalten für die gleichen Zeiträume (wie bereits genannt) ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Die Zeit des Mutterschaftsgeldbezugs ist grundsätzlich eine versicherungspflichtige Zeit in der Arbeitslosenversicherung. Die Beitragszahlung übernehmen die Krankenkassen aus dem Mutterschaftsgeldzahlbetrag.

Familienversicherte Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist eine geringfügige Beschäftigung ausüben, haben Anspruch auf ein Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Höhe von max. 210 €.

Kranken- und Pflegeversicherung

Versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen sind beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung, solange ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird.

Weitere Informationen:

Elterngeld
Schwangerschaftsvorsorge
familien-wegweiser.de

Kostenfreie Familienversicherung

Individuelle Gesundheitsleistungen

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