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BKK ZF & Partner - Psychotherapie

Die psychotherapeutische Behandlung einer Krankheit wird durch Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeuten), soweit sie zur psychotherapeutischen Behandlung zugelassen sind, sowie durch Vertragsärzte entsprechend den Richtlinien durchgeführt. Zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung können psychiatrische Krankenhäuser und Allgemeinkrankenhäuser mit selbstständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen ermächtigt werden. Die Zuzahlung beträgt ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 10 EUR je Quartal für jede erste Inanspruchnahme, die nicht auf Überweisung aus demselben Kalendervierteljahr erfolgt.

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