BKK ZF & Partner :: Rehabilitationsleistungen

BKK ZF & Partner - Rehabilitationsleistungen

Unseren Versicherten steht im Bedarfsfall eine ganze Reihe von Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung. Über die Voraussetzungen der Gewährung, sowie über die ggf. gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligungen sollten Sie sich von uns persönlich beraten lassen. Den entsprechenden Antrag erhalten Sie in jeder unserer Geschäftsstellen. Grundsätzlich gelten aber folgende Regelungen:

Ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen

Rehabilitationsleistungen sind je nach medizinischer Notwendigkeit vorgesehen

  • als ambulante Maßnahme in Rehabilitations- oder wohnortnahen Einrichtungen.
  • als stationäre Rehabilitation (Behandlung, Unterkunft, Verpflegung usw.),
  • für Mütter in speziellen Einrichtungen, auch als Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme

Die Leistungen sollen grundsätzlich für längstens drei Wochen (ambulante Rehabilitationsmaßnahme für 20 Behandlungstage) bzw. für eine der Erkrankung angemessene Dauer erbracht werden, es sei denn, eine Verlängerung ist medizinisch dringend erforderlich. Eine erneute Leistung ist nicht vor Ablauf von vier Jahren möglich (Ausnahmen aus dringenden medizinischen Gründen).

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation sind u.a. Rehabilitationssport und Funktionstraining in Gruppen. 

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten:

Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

Kuren und Vorsorge

Fahrkosten

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