BKK ZF & Partner :: Selbsthilfeförderung

BKK ZF & Partner - Selbsthilfeförderung

Zum 01.01.2008 ist mit § 20c SGB V eine neue gesetzliche Grundlage für die Förderung der Selbsthilfe in Kraft getreten

Mindestens 50 Prozent des zur Verfügung stehenden Budgets für Selbsthilfeförderung ist für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) zu verwenden. Da die Regelungen zur Pauschalförderung in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich sind, beraten wir Sie bei Fragen oder Auskünften gerne in jeder unserer Geschäfts- und Servicestellen.

Die BKK ZF & Partner unterstützt darüber hinaus im Einzelfall Selbsthilfegruppen auch bei der Finanzierung von Projekten. Senden Sie uns hierfür bitte folgenden Antrag mit allen Angaben zu Ihrem Projekt zu.

Informationen zur Selbsthilfe erhalten Sie auch auf der Website der NAKOS - Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen. 

 

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