Im Zusammenhang mit einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch bezahlt Ihre BKK u. a ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch einer Schwangerschaft, die erforderliche ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen sowie die notwendige Medikamente und Krankenhausaufenthalte.




