BKK ZF & Partner :: Krankheitsverhütung und Früherkennung – Vorsorgeuntersuchung
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BKK ZF & Partner - Krankheitsverhütung und Früherkennung – Vorsorgeuntersuchung

Unseren Versicherten steht eine breite Palette an Maßnahmen zur Krankheitsverhütung und -früherkennung zur Verfügung:

Gesundheits-Check-up

Nach Vollendung des 35. Lebensjahres können unsere Versicherten alle zwei Jahre einen kostenlosen "Gesundheits-Check-up" vornehmen lassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier. weiter...

Kinder- und Jugenduntersuchungen

Informationen zu den Untersuchungen U1 bis U9 sowie zur J1 erhalten Sie hier. weiter...

Krebsvorsorge

Frauen haben mit Beginn des 20. und Männer mit Beginn des 45. Lebensjahres Anspruch auf jährlich eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung zur Krebsfrüherkennung. Weitere Informationen zur Krebsvorsorge erhalten Sie hier. weiter...

Schutzimpfungen

Wir übernehmen die Kosten für alle im Inland üblichen Schutzimpfungen gegen Krankheiten wie z.B. Diphtherie, Grippe, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Tuberkulose und Wundstarrkrampf. Weitere Informationen erhalten Sie hier. weiter...

Schwangerschaftsvorsorge

Informationen zur Schwangerschaftsvorsorge und zum Programm "Hallo Baby" erhalten Sie hier. weiter...

Zahnvorsorge-Untersuchung

Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr haben in jedem Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung (Erwachsene einmal jährlich). Weitere Informationen erhalten Sie hier. weiter... 

 

Nachweis über Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen

Auch der Gesetzgeber misst der Früherkennung im Rahmen der Prävention von schwerwiegenden chronischen Erkrankungen große Bedeutung bei. Seit 01.01.2008 gibt es im Rahmen der Belastungsgrenze eine gesetzliche Neuregelung über die Inanspruchnahme von Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen.

Belastungsgrenze

Versicherte haben während des Kalenderjahres Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten. Die Belastungsgrenze beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen. Für chronische Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 %.

Neuregelung ab 01.01.2008

Haben Versicherte Vorsorgeuntersuchungen nicht in Anspruch genommen, gilt auch bei einer chronischen Erkrankung die Belastungsgrenze von 2 %.

  • Nach dem 1. April 1972 geborene Versicherte müssen seit 01.01.2008 die Gesundheitsuntersuchung (Check-up) regelmäßig in Anspruch nehmen,
  • nach dem 1. April 1987 geborene weibliche und nach dem 1. April 1962 geborene männliche Versicherte die Krebsvorsorgeuntersuchungen.

Krebsvorsorge / Beratungen über Früherkennungsuntersuchungen

Untersuchungen gelten auch als regelmäßig in Anspruch genommen, wenn Versicherte, an einer einmaligen Beratung durch einen Arzt teilnehmen, der berechtigt ist, die entsprechende Untersuchung durchzuführen. Sie ist zeitnah nach Erreichen des Anspruchsalters, längstens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach Beginn der jeweiligen Anspruchsberechtigung wahrzunehmen.

Diese Regelung gilt zunächst nur für Früherkennungsuntersuchungen von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs.

Anspruchsberechtigte Versicherte

Anspruch auf Beratungen haben

  • alle nach dem 1. April 1987 geborene weibliche Versicherte
    - über Untersuchungen zur Darmkrebsvorsorge (Schnelltest auf okkultes Blut im Stuhl und Darmkrebsspiegelung)
    - über Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs
    - über die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebsalle
  • nach dem 1. April 1962 geborene männliche Versicherte
    - über die Untersuchungen zur Darmkrebsvorsorge (Schnelltest auf okkultes Blut im Stuhl und Darmkrebsspiegelung)

Von der Beratungspflicht ausgenommene Personen

Ausgenommen von dieser Pflicht zur Beratung sind Versicherte mit schweren psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen, denen die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen nicht zugemutet werden kann, sowie Versicherte, die bereits an der zu untersuchenden Erkrankung leiden.

Notwendigkeit der Dokumentation - Präventionspass

Lassen Sie sich die Teilnahme an diesen Beratungsgesprächen bitte unbedingt in einem Präventionspass bestätigen. Denn wenn Sie einmal an Darm-, Gebärmutterhals- oder Brustkrebs erkranken sollten, verringert sich nur beim Nachweis dieser Beratungen oder regelmäßiger Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen die Belastungsgrenze für Ihre Zuzahlungen von 2 % auf 1 % Ihrer Bruttoeinnahmen. Informationen hierzu erhalten Sie unter Belastungsgrenze.

Einen Präventionspass (Nachweisheft für Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen) erhalten Sie in jeder unserer Geschäfts- und Servicestellen oder Sie können diesen hier online anfordern.

Weitere Informationen erhalten Sie in der nachfolgenden PDF-Datei oder in unseren Geschäfts- und Servicestellen.

Früherkennungsuntersuchungen – Neureglung ab 01.01.2008

Praxisgebühr

Vorsorge­unter­suchungen sind von der Praxisgebühr befreit.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 4.3.2005 - Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung informiert:

Vorsorge­unter­suchungen wie die Unter­suchungen zur Früh­erkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check-up, die Unter­suchungen zur Zahnvorsorge und Schutz­impfungen sind von der Praxisgebühr befreit.

Die Vorsorge­unter­suchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes mit der Patientin und dem Patienten. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Vorsorge­unter­suchung und damit nicht praxisgebührpflichtig.

 

Bei allen Fragen zur Gesundheitsvorsorge beraten wir Sie gern.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier:
Kuren und Vorsorge
Primärprävention und Gesundheitsförderung

 

Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten

Durch unser Bonusprogramm wird eine gesundheitsbewusste Lebensführung und individuelle Vorsorge mit einer Bonuszahlung belohnt. Informationen erhalten Sie unter Wahltarife & Bonus.

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