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BKK ZF & Partner - Kostenerstattung Wahlarzneimittel

Neue gesetzliche Regelung

Seit dem 1. Januar 2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass Versicherte anstelle des abzugebenden Arzneimittels in der Apotheke im Einzelfall nun ein Wahlarzneimittel (mit identischem Wirkstoff, Wirkstärke und gleicher Packungsgröße) gegen Vorkasse erhalten und die Rechnung mit Verordnung bei ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen können. Es sei denn, der Arzt hat den Austausch durch die „aut-idem" Regelung ausdrücklich verboten. Eine Mindestbindungsfrist für die Wahl dieser Kostenerstattung von Wahlarzneimittel gibt es nicht.

In der Regel werden diese Wahlarzneimittel für die Versicherten teurer, denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass den Krankenkassen durch Abgabe dieser Arzneimittel keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen. Erstattet wird nur der Preis des von den Apotheken eigentlich abzugebenden Arzneimittels. Damit bekommen die Patienten nie den ganzen Geldbetrag erstattet, den sie in der Apotheke bezahlt haben und müssen somit einen nicht unerheblichen Teil selbst tragen. Die Neuregelung ist kompliziert und einen medizinischen Zusatznutzen haben die teureren Arzneimittel auch nicht.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen jedem Versicherten, sich nicht auf den Kauf von überteuerten Produkten einzulassen, denn Versicherte erhalten in der Apotheke automatisch die günstigen und meist zuzahlungsfreien qualitativ hochwertigen Rabattarzneimittel ihrer Krankenkasse.

Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Anders als bei der Abgabe eines Rabattarzneimittels muss die teure Alternative erst einmal in voller Höhe bezahlt werden. Die Krankenkasse darf später nur höchstens den Betrag erstatten, der für das eigentlich abzugebende Rabattarzneimittel angefallen wäre, abzüglich weiterer Kosten wie einer Verwaltungspauschale, Abschläge für entgangene Vertragsrabatte (27,5 %) und die höheren Kosten für das Wahlarzneimittel (10 %). Der Versicherte hat letztlich die Mehrkosten zu tragen. Berücksichtigt werden muss auch die gesetzliche Zuzahlung.
Bei chronisch kranken Patienten, die mehrere Arzneimittel einnehmen müssen, können das schnell mehrere hundert Euro sein.

Fazit

Teure Präparate sind keine besseren Arzneimittel. Hier zahlt der Patient deutlich mehr Geld für Produkte, die exakt den gleichen Wirkstoff mit der gleichen Wirkstärke haben, wie die preisgünstigen Rabattarzneimittel.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten

Arznei und Verbandmittel

Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

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