Die zahnärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Zahnarztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Dazu zählen konservierend-chirurgische Leistungen, auch die Kieferbruch- und Parodontosebehandlung. Versicherte weisen sich durch die Krankenversichertenkarte aus.
Zahnfüllungen
Wählen Versicherte bei Zahnfüllungen eine aufwendigere Versorgung, haben sie die Mehrkosten gegenüber der vergleichbaren preisgünstigsten plastischen Füllung selbst zu tragen. Darüber ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und dem Versicherten zu treffen.
Praxisgebühr
Die Zuzahlung (nicht bei zahnäztlicher Individualprophylaxe) beträgt ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 10 € für jede ambulante erste Inanspruchnahme in einem Quartal, es sei denn, die Behandlung erfolgt aufgrund einer Überweisung (§§ 28, 87a SGB V).
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten:
Kieferorthopädische Behandlung
Zahnarztsuche
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