BKK ZF & Partner :: Zahnersatz
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BKK ZF & Partner - Zahnersatz

Benötigen Sie Zahnersatz, zahlen wir grundsätzlich einen "befundorientierten Festzuschuss" zu den "Vertragskosten" für alle Zahnersatz-Leistungen (z.B. Prothesen, Brücken oder Kronen).

Wenn Sie sich regelmäßig um die Gesunderhaltung Ihrer Zähne bemühen, erhöht sich dieser Festzuschuss um 20 Prozent. Vorausgesetzt, Sie haben sich in den letzten fünf Kalenderjahren vor der Behandlung mindestens einmal im Jahr (bei 12- bis 18-Jährigen mindestens einmal im Halbjahr) zahnärztlich untersuchen lassen. Unser Festzuschuss erhöht sich um weitere 10 Prozent, wenn Sie solche Untersuchungen in den letzten zehn Kalenderjahren im "Bonusheft" nachweisen können.

Zahnmedizinische Vorsorge lohnt sich also aus zweierlei Gründen: Erstens bleiben Ihre Zähne länger gesund, und zweitens ist der von Ihnen zu zahlende Eigenanteil geringer, wenn später doch einmal Zahnersatz notwendig werden sollte.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten:

Kieferorthopädische Behandlung

Zahnärztliche Behandlung

Zusatzversicherung

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