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BKK ZF & Partner - Zahnvorsorge

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr haben in jedem Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung.

Unter­suchung auf Zahn-, Mund- und Kiefer­krankheiten

Häufigkeit / Alter

  • 3 Untersuchungen ab dem 3. Lebensjahr bis 6 Jahre
  • einmal je Kalenderhalbjahr ab 6 bis 18 Jahre

Inhalte der Untersuchungen

  • Einschätzung des Kariesrisikos
  • Mundhygiene-Beratung
  • Inspektion der Mundhöhle
  • Motivation zur Prophylaxe

 

Erwachsene

Erwachsene haben einmal jährlich Anspruch auf eine zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung.

 

Inhalt der Untersuchung

  • Eingehende Unter­suchung
  • Unter­suchung im Rahmen des Bonushefts. Dies gilt auch, wenn in derselben Sitzung eine Zahnsteinentfernung (aber nur ein mal zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung), Röntgen­unter­suchung, Sensibilitätsprüfung durchgeführt oder der PSI-Code erhoben werden.

Zahnmedizinische Vorsorge lohnt sich aus zweierlei Gründen: Erstens bleiben Ihre Zähne länger gesund, und zweitens ist der von Ihnen zu zahlende Eigenanteil geringer, wenn später doch einmal Zahnersatz notwendig werden sollte.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten:

Kindergesundheit

Krankheitsverhütung und Früherkennung – Vorsorgeuntersuchung

Zahnersatz

 

Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten

Durch unser Bonusprogramm wird eine gesundheitsbewusste Lebensführung und individuelle Vorsorge mit einer Bonuszahlung belohnt. Informationen erhalten Sie unter Wahltarife & Bonus.

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