BKK ZF & Partner :: Antrag stellen
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BKK ZF & Partner - Antrag stellen

Damit wir die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit umgehend erbringen können, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag - eine ärztliche Bescheinigung ist dazu nicht erforderlich.

Als BKK-Pflegekasse veranlassen wir die gesetzlich vorgeschriebene Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Der Gutachter ermittelt dabei

  • den aktuellen Hilfebedarf
  • die Notwendigkeit und den Umfang erforderlicher Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung von Pflegebedürftigkeit (z.B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)
  • ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt.

Die Leistungen beginnen bei Vorliegen der Voraussetzungen. Wird der Antrag später als einen Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt, leisten wir als Pflegekasse ab Beginn des Monats der Antragstellung. Durch einen rechtzeitigen Antrag können Sie also Nachteile vermeiden. Das gleiche gilt bei einem Antrag auf Zuerkennung einer höheren Pflegestufe.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten:
Pflegebedürftigkeit
Pflegestufen
Häusliche Pflegehilfe
Vollstationäre Pflege / Pflegeheime