BKK ZF & Partner :: Leistungen im Ausland

BKK ZF & Partner - Leistungen im Ausland

Bei gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staat) besteht Anspruch auf Pflegegeld, eine Versicherung in der deutschen Pflegeversicherung vorausgesetzt (Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 5. März 1998)!

Wir beraten Sie gerne über Ihre individuellen Ansprüche. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig, zum Beispiel vor einem geplanten Urlaub, mit uns in Verbindung.