Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit oder Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, erhalten die jeweils zustehenden Leistungen zur Hälfte (gilt auch für den Wert von Sachleistungen). Aus diesem Grunde beträgt für diese Personen der Beitragssatz 0,975% der beitragspflichtigen Einnahmen.
Leistungen
BKK ZF & Partner - Beihilfe / Heilfürsorge

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