BKK ZF & Partner :: Hilfe für behinderte Menschen

BKK ZF & Partner - Hilfe für behinderte Menschen

Für Pflegebedürftige (ab Pflegestufe I) in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen, in der die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung behinderter Menschen im Vordergrund des Einrichtungszwecks stehen, übernehmen wir zur Abgeltung der pflegebedingten Aufwendungen sowie der Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und sozialen Betreuung 10% des nach dem Bundessozialhilfegesetz vereinbarten Heimentgelts; die Aufwendungen sind im Einzelfall auf 256 EUR monatlich begrenzt.