Die Leistungen bei häuslicher Pflege werden ergänzt um
- Pflegehilfsmittel, soweit sie nicht von der Krankenversicherung oder anderen Leistungsträgern zu finanzieren sind und
- technische Hilfen im Haushalt, die der Erleichtung der häuslichen Pflege dienen oder eine selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen ermöglichen.
Pflegehilfsmittel
Bei den Hilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, handelt es sich um Pflegehilfsmittel
Zur Erleichterung der Pflege
- Pflegebetten
- Pflegebettenzubehör
- Bettzurichtungen
- Pflegeliegestühle
- Spezielle Pflegebetttische
Zur Körperpflege / Hygiene
- Waschsysteme
- Produkte zur Hygiene im Bett
Zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität
- Notrufsysteme
Zur Linderung von Beschwerden
- Lagerungsrollen
Zuzahlung
Bei Pflegehilfsmitteln, die nicht leihweise überlassen werden, leistet der Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 %, höchstens jedoch 25 € je Pflegehilfsmittel.
Versicherte unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Bei leihweiser Überlassung, die Vorrang hat, entfällt die Zuzahlung.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten:
Pflegebedürftigkeit
Pflegegeld
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch




