BKK ZF & Partner :: Kombinationsleistungen
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BKK ZF & Partner - Kombinationsleistungen

Nimmt der Pflegebedürftige die häusliche Pflegehilfe nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Pflegegeld und häusliche Pflegehilfe in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige grundsätzlich für die Dauer von sechs Monaten gebunden.

Auch im Falle einer Krankenhausbehandlung/Rehabilitationsmaßnahme oder eines Leistungsbezugs von häuslicher Krankenpflege kann für die Dauer von bis zu vier Wochen das anteilige Pflegegeld gezahlt wird.

BKK PflegeFinder

Der BKK PflegeFinder unterstützt Sie dabei, ein passendes Pflegeheim oder einen ambulanten Pflegedienst zu finden.