BKK ZF & Partner :: Kurzzeitpflege für Kinder
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BKK ZF & Partner - Kurzzeitpflege für Kinder

Pflegebedürftige Kinder unter 18 Jahren, die zu Hause betreut werden, haben einen Anspruch auf spezielle Kurzzeitpflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder ähnlichen Einrichtungen. Dadurch sollen die betroffenen Kinder in besonders auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Einrichtungen betreut werden.