Kann die häusliche Pflege im Augenblick (noch) nicht wie erforderlich geleistet werden, und reicht auch die teilstationäre Pflege nicht aus, kommt die sogenannte Kurzzeitpflege in Frage. Diese wird für einen Übergangszeitraum (längstens vier Wochen pro Kalenderjahr, bis zu 1.550 €) im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder in "Krisensituationen" zur Verfügung gestellt. Für die Dauer der Kurzzeitpflege entfällt das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistung.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten:
Pflegegeld
Häusliche Pflegehilfe / Pflegesachleistung
Tages- und Nachtpflege
BKK PflegeFinder
Der BKK PflegeFinder unterstützt Sie dabei, ein passendes Pflegeheim oder einen ambulanten Pflegedienst zu finden.




