Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Dauer und Umfang der Hilfe entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt "Voraussetzungen für Pflegeleistungen".
In Baden-Württemberg steht Ihnen zusätzlich die kostenlose Pflege-Hotline 0800-101 35 38 täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung. Informationsbroschüren erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen oder besuchen Sie die Internetseite
www.sozialministerium.de (im Menü unter Senioren und dann Pflege).
Die Hilfe besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung. Ziel der Hilfe ist die eigenständige Übernahme dieser Verrichtungen durch die pflegebedürftige Person.
Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen sind im Bereich der
- Körperpflege (Grundpflege)
das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung - Ernährung (Grundpflege)
das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung - Mobilität (Grundpflege)
das selbstständige Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung - Hauswirtschaftlichen Versorgung
das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen der Wohnung
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten:
Pflegestufen
Pflegebörsen




