Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege kann beansprucht werden, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Das gilt insbesondere in den Fällen
- einer kurzfristigen Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit,
- der Ermöglichung einer (Teil-) Erwerbstätigkeit für die Pflegeperson,
- einer beabsichtigten teilweisen Entlastung der Pflegeperson oder
- einer nur für einige Stunden notwendigen ständigen Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen.
Höhe der Kostenübernahme
Wir übernehmen die pflegebedingten Aufwendungen (einschl. soziale Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege) für Pflegebedürftige bis zum monatlichen Gesamtwert entsprechend der Pflegestufe:
| Pflegestufe | seit 01.01.2012 |
|---|---|
| I | 450 € |
| II | 1.100 € |
| III | 1.550 € |
Neben der teilstationären Pflege kann die häusliche Pflegehilfe, das Pflegegeld oder eine Kombination dieser Leistungen in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf folgenden Seiten:
Häusliche Pflegehilfe
Pflegegeld
Kombinationsleistungen

