Bei der Notwendigkeit von pflegebedingten Umbaumaßnahmen in der Wohnung können Zuschüsse bis zu 2.557 EUR je Maßnahme gezahlt werden, sofern kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Reparaturen nach wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zählen nicht dazu. Dient eine Maßnahme zugleich mehreren Pflegebedürftigen, die verschiedenen Pflegekassen angehören, ist die zuerst angegangene Pflegekasse Kostenträger für die gesamte Maßnahme.
Die Besonderheit dieses Leistungsbereiches erfordert eine individuelle Beratung, die wir gerne anbieten.




