Menschen, die infolge einer Demenzerkrankung, einer psychischen Erkrankung oder aufgrund einer geistigen Behinderung dauerhaft in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, erhalten zusätzliche Beutreuungsleistungen. Seit dem 01. Juli 2008 können betroffene Versicherte diese Leistungen auch dann erhalten, wenn ihr Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I liegt, d. h. für Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, für die eine Eingruppierung in eine Pflegestufe zu gering ist (sog. Pflegestufe 0).
Höhe der zusätzlichen Betreuungsleistungen
Je nach Betreuungsbedarf wird ein Grundbetrag von 100 € monatlich (bei geringem Betreuungsaufwand) bzw. 200 € monatlich (bei höherem Betreuungsaufwand) gezahlt. Insgesamt steht also ein Betrag von 1.200 € bzw. 2.400 € im Kalenderjahr zur Verfügung. Sofern im laufenden Kalenderjahr nicht der ganze Betrag aufgebraucht wurde, kann der Restanspruch ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Als zusätzliche Betreuungsleistungen gelten
- Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege),
- besondere Angebote der Pflegedienste zur allgemeinen Anleitung und Betreuung oder
- sogenannte niedrigschwellige Betreuungsleistungen, die insbesondere von ehrenamtlichen Helfern unter fachlicher Anleitung durchgeführt werden.
Leistungen für Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Ab 01.01.2013 haben Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz, bei denen der Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I liegt, außerdem Anspruch auf monatlich 225 € für Pflegesachleistungen oder 120 € Pflegegeld für pflegende Angehörige. Zudem erhalten Pflegebedürftige der Pflegestufen I und II mit eingeschränkter Alltagskompetenz höhere Geld- und Sachleistungen.

