Zwischen Schulabschluss und dem Start der Ausbildung möchten Sie noch einen Ferienjob machen? Spricht nichts dagegen! Allerdings ändern sich hier ein paar Dinge bezüglich Ihres Krankenversicherungsschutzes – sprechen Sie uns rechtzeitig vor dem Ferienjob an, so können wir Sie hierzu individuell beraten.
Beschäftigung zwischen Schulentlassung und Aufnahme einer Dauerbeschäftigung oder einer Ausbildung
Solche Beschäftigungen sind grundsätzlich versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Sie sind grundsätzlich als berufsmäßig anzusehen. Versicherungsfreiheit aufgrund Kurzfristigkeit kommt deshalb nicht in Betracht. Allerdings sind diese Beschäftigungen versicherungsfrei, wenn sie die Kriterien einer geringfügigen Beschäftigung erfüllen. (Arbeitsentgelt unter 400 € sowie Arbeitszeit regelmäßig weniger als 15 Stunden wöchentlich.)
Beschäftigung zwischen Schulentlassung und Aufnahme eines Studiums
Diese Beschäftigungen sind grundsätzlich von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und deshalb nicht als berufsmäßig anzusehen. Sie sind daher versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung.
Beurteilungsbogen Ferienjobber ZF
Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Schülern und Schulentlassenen




