Beitragssätze
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BKK ZF & Partner - Beitragssätze

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Krankenversicherung

Auch 2012 kein Zusatzbeitrag! 

Bezeichnungab 01.01.2012
Allgemeiner Beitragssatz     15,5 %*
Ermäßigter Beitragssatz     14,9 %*
Beitragssatz aus Versorgungsbezügen     15,5 %*
Höchstbeitrag zur freiwilligen Krankenversicherung    592,88 €
Höchstbeitrag zur Pflegeversicherung      74,58 €
Höchstbeitrag zur Pflegeversicherung (kinderlose Arbeitnehmer)      84,15 €

* in der Krankenversicherung gilt gesetzlich für alle Mitglieder ein zusätzlicher Beitragssatz von 0,9 %. Dieser zusätzliche Beitragssatz ist im allgemeinen und ermäßigten Beitragssatz der Krankenversicherung bereits enthalten.

Pflegeversicherung

Bezeichnung ab 01.01.2012
Beitragssatz für Arbeitnehmer mit Kinder 1,95 %
Beitragssatz für kinderlose Arbeitnehmer
(Arbeitgeberanteil 0,975 % – Arbeitnehmeranteil 1,225 %)
2,20 %

Weitere Beitragssätze

Bezeichnungab 01.01.2012
Beitragssatz Rentenversicherung                                       19,60 %
Beitragssatz Arbeitslosenversicherung           3,0 %

Beitragsbemessungsgrenzen

Bezeichnungab 01.01.2012
Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV (West)                      5.600,00 €
Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV (Ost)   4.800,00 €
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV   3.825,00 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze KV/PV   4.237,50 €


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