BKK ZF & Partner :: Mitgliedschaft & Wahlrecht

BKK ZF & Partner - Mitgliedschaft & Wahlrecht

Grundsätzlich kann jeder Mitglied der BKK ZF & Partner werden (ausgenommen sind Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein wohnen und arbeiten).

Sie können Mitglied werden, wenn 

  • Sie krankenversicherungspflichtig sind z.B. als:
    • Arbeitnehmer
    • Auszubildende
    • Studierende
    • Rentenantragsteller und Rentner
    • Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz
  • Sie die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung nicht mehr erfüllen
  • Sie eine freiwillige Mitgliedschaft benötigen da
    • wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze die Versicherungspflicht endet
    • Sie derzeit bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind
    • im Anschluss auf eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft eine freiwillige Mitgliedschaft notwendig wird

So werden Sie Mitglied der BKK ZF & Partner:

  • Bei Ihrer bisherigen Krankenkasse schriftlich kündigen. Hier finden Sie ein Muster einer 
    Kündigung.
  • Mitgliedschaftserklärung, evtl. den beiliegenden Familienversicherungsantrag sowie die Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen Krankenkasse an die BKK ZF & Partner weiterleiten. Ihre Familienmitglieder können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei bei der BKK ZF & Partner mitversichern.

Weitere Informationen finden Sie auch auf folgenden Seiten
Kostenfreie Familienversicherung
Kündigung & Bindungsfristen 
Vorteile auf einen Blick

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an, besuchen Sie uns oder schreiben Sie uns per Kontaktformular. Auf Wunsch beraten wir Sie auch zu Hause. Wir sind Ihnen bei allen Formalitäten behilflich. Die Information Ihres Arbeitgebers, der Hochschule etc. übernehmen wir selbstverständlich für Sie.

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