Kündigungsfrist
Sie können Ihre jetzige Krankenkasse jederzeit zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Ihre jetzige Krankenkasse muss Ihnen innerhalb von 2 Wochen eine Kündigungsbestätigung ausstellen.
Beispiel:
- Kündigung im Mai zum 31.07.
- ab 01.08. Beginn der Mitgliedschaft bei der BKK ZF & Partner
Bindungsfristen
Allgemein:
Sie sind 18 Monate an die Wahl der Krankenkasse gebunden. Diese Bindungsfrist entfällt, wenn Sie
- das Wahlrecht erstmalig ausüben oder
- die Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Krankenkasse mindestens 1 Tag unterbrochen ist
- Ihre bisherige Krankenkasse
- einen Zusatzbeitrag erhebt
- den bestehenden Zusatzbeitrag erhöht oder
- eine bestehende Prämienzahlung verringert.
Sonderkündigungsrecht:
Wenn Sie noch keine 18 Monate bei Ihrer Krankenkasse versichert sind und über eine bestehende Veränderung informiert werden, haben Sie ab diesem Zeitpunkt einen Monat lang Zeit für Ihre Kündigung. Kündigen Sie aufgrund des Sonderkündigungsrechts innerhalb der Monatsfrist, müssen Sie den Zusatzbeitrag NICHT bezahlen.
bei Wahltarifen:
Sie haben sich bei Ihrer jetzigen Krankenkasse für einen Wahltarif entschieden?
Die Bindungsfrist kann 3 Jahre und länger sein.
Erhebt Ihre bisherige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, erhöht sie diesen oder verringert sie die Prämienzahlung, gilt das Sonderkündigungsrecht auch für Mitglieder die einen Wahltarif in Anspruch nehmen (Ausnahme: Mitglieder mit Wahltarif Krankengeld).
Weitere Informationen finden Sie auch auf folgenden Seiten:
Mitgliedschaft & Wahlrecht
Kostenfreie Familienversicherung
Vorteile auf einen Blick
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen. Oder schreiben Sie uns per Kontaktformular. Auf Wunsch beraten wir Sie auch gerne bei Ihnen zu Hause. Wir sind Ihnen bei allen Formalitäten behilflich. Die Information Ihres Arbeitgebers, der Hochschule etc. übernehmen wir selbstverständlich für Sie.




