Arbeitnehmer sind grds. Krankenversicherungspflichtig.
Geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen
Die sogenannten Minijobs sind nicht sozialversicherungspflichtig. Nähere Informationen erhalten Sie unter Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte.
Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Überschreitet Ihr Jahreseinkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) im aktuellen Kalenderjahr und im Folgejahr, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des aktuellen Kalenderjahres.
Was müssen Sie wegen Ihrer Krankenversicherung ab 01.01. dann tun?
Nichts. Ihre Mitgliedschaft wird ununterbrochen weitergeführt und Ihnen stehen selbstverständlich alle unseren umfangreichen Leistungen und Services ununterbrochen zur Verfügung, wenn Sie sich innerhalb von zwei Wochen nicht anderweitig äußern.
Arbeitgeberwechsel
Ihre BKK-Mitgliedschaft endet nicht mit einem Arbeitgeberwechsel. Sie haben das Recht, die Vorteile der BKK ZF & Partner weiter in Anspruch zu nehmen.

