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BKK ZF & Partner - Selbstständige & sonstige Personen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich bei der BKK ZF & Partner krankenversichern, wenn Sie zu folgenden Personenkreisen gehören:

  • Selbstständige
  • Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz
  • Sonstige freiwillig versicherte Personen – ohne Krankengeldanspruch (z. B. Kinder oder Ehegatten ohne Anspruch auf Familienversicherung)
  • Anwartschaftsversicherung bei berufsbedingtem Auslandsaufenthalt – ohne Leistungsanspruch


Bei Fragen zur Sozialversicherung beraten wir Sie ganz individuell. Bitte setzen Sie sich direkt mit Ihrem Ansprechpartner in Verbindung oder schreiben Sie uns per
Kontaktformular.

Ihr Ansprechpartner

Andreas Härle
Versicherungsservice / Beiträge (Team Privatkunden)
Hauptverwaltung Friedrichshafen
Tel. (07541) 77-3741 - Fax: (07541) 77-3739


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